Schwanger­schafts­abbruch

Prinzipiell bieten wir in unserer Praxis zwei Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch, sprich Interruptio, an:

  1. operative Interruptio: Es wird nach entsprechender Vorbereitung eine Absaugung in Narkose vorgenommen. (Anästhesist übernimmt die Überwachung der Kurznarkose). Diese kann bis inklusive 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden
  2. medikamentös induzierte Interruptio (kann bis inklusive 9. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden)

Unabdingbare Voraussetzung ist ein Gespräch mit der Ärztin / dem Arzt in dessen Verlauf eine eingehende Aufklärung erfolgt. Im Zuge der Beratung kann auch geklärt werden, welche der beiden Methoden für Sie persönlich die bessere Variante ist. Es wird auch eine eingehende Instruktion über die Abfolge durchgeführt.